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Wie reagiert die Politik?

Eine Reaktion ist zweifellos die „Mietpreisbremse“. Die betrifft aber nur die Neuvermietung in Gebieten mit Wohnraumknappheit und erlaubt dem Vermieter nur eine Überschreitung des Mietspiegels um 10 %. Damit wird aber nur eine der möglichen Steigerungskomponenten geregelt – und das auch nur mit vielen Einschränkungen.

Es gibt aber Hoffnungen! Der Pressesprecher des Justizministeriums hat erst vor kurzem in einem Fernsehbeitrag weitere Gesetzesinitiativen für das 2. Halbjahr 2015 angekündigt.

Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung zwischen SPD und CDU/CSU

Der Koalitionsvertrag vom 27. November 2013 enthält ein umfangreiches Paket von Vereinbarungen zur Immobilien- und Wohnungswirtschaft und zur Veränderung des Mietrechts. Berücksichtigt man nur die Vorhaben, die Investitionen und die Investitionsumlage betreffen, dann finden sich darin hoch interessante Positionen:

  1. Modernisierungsmaßnahmen sollen künftig nur noch mit 10 % der Kosten auf die jährliche Miete umgelegt werden dürfen – und das auch nur so lange, bis sich die Modernisierungskosten amortisiert haben. Dann muss die Miete wieder abgesenkt werden.
  2. Durch eine Anpassung der Härtefallklausel im Mietrecht (§ 559 Abs. 4 BGB) soll der Mieter vor finanzieller Überforderung bei Sanierung geschützt werden.
  3. Der Mietspiegel soll sich stärker an den Bestandsmieten und der Einkommensentwicklung orientieren.
  4. Bei der Fortführung der energetischen Gebäudesanierung gilt verstärkt das Wirtschaftlichkeitsgebot, die Technologieoffenheit und der Verzicht auf Zwangssanierungen. Energiesparendes Wohnen muss für alle bezahlbar bleiben.
  5. Das Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ wird für private Antragsteller als Zuschussprogramm wieder eingeführt und mit entsprechenden Mitteln ausgestattet.

Förderprogramme zu Investitionen im vorhandenen Bestand

Bundeseinheitliche Zuschussprogramme für Investitionen sind eher selten. Die neuen Länder haben mehrfach gerade für den Umbau von Plattenbauten nach Zuschüssen nachgefragt. Mehr als zinsgünstige Kredite hat es kaum gegeben. Möglicherweise schwebt da über allem immer noch das Abrissgespenst, und wer will schon umsonst investieren.

In Thüringen gibt es seit 2011 die Möglichkeit, zur Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen ein Förderdarlehen in Anspruch zu nehmen. Je qm Wohnfläche sind bis zu 600 Euro möglich. Das Darlehen wird mit jährlich 1,0 % verzinst und hat eine Tilgungsrate von 3,5 %.

Bei privatem Wohneigentum fördert Thüringen den barrierefreien Umbau von Wohnraum mit einem Modernisierungsdarlehen für 80 % der Kosten.

Andere Bundesländer legen den Schwerpunkt ebenfalls auf Barrierefreiheit, erweitern aber den Kreis der Zuschussberechtigten auf Mieter und Genossenschaftswohnungen.

Ein weiterer Schwerpunkt der Länderförderung ist das Nachrüsten von Aufzügen in mehr als zweigeschossigen Gebäuden. Meist entfällt dabei die Einschränkung auf bestimmte Eigentumsformen. Brandenburg bietet z.B. ein spezielles „Aufzugsprogramm“ und übernimmt bis zu 50 % der Baukosten. Mecklenburg-Vorpommern und die Stadt Hamburg haben ähnliche Programme aufgelegt.

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