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Grundlegendes zur Genossenschaft

Eine Genossenschaft ist eine besondere Form einer Eigentümergemeinschaft mit Immobilienbesitz. Die besondere Form besteht darin, dass das Eigentum nicht dem einzelnen Mitglied (also dem Eigentümer) zugeordnet ist, sondern der Gemeinschaft insgesamt gehört. Der Anteils-Eigentümer erhält nur die Nutzungsrechte an einem Teil der Gesamt-Immobilie. Die Übertragung des Eigentums erfolgt durch den Erwerb oder den Verkauf von Genossenschaftsanteilen.